Adresse
Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft
Stadtverband Köln
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
Unsere Geschäftsstelle
Du möchtest dich informieren, Mitglied werden oder hast ein Problem? Besuche uns in unserer Kölner GEW-Geschäftsstelle. Wir sind für dich da!
Du bist Erzieher*in oder Lehrer*in? Du arbeitest an der Hochschule oder in der Erwachsenenbildung? Kurz: Dein Job ist Bildung? Dann bist du bei uns genau richtig, denn wir sind das starke Team für ein faires und zukunftsorientiertes Bildungssystem. Kontaktiere uns gerne per E-Mail, telefonisch oder komm einfach bei uns vorbei. Mach mit, werde Mitglied!
Du hast ein berufliches Problem? Du bist im Betriebsrat, in der Mitarbeitervertretung oder im Lehrerrat tätig und brauchst Hilfe? Du möchtest den Ruhestand früher genießen oder deine Pensionsbezüge berechnen lassen Wir informieren, beraten und unterstützen dich als GEW-Mitglieder.
Unser Beratungsangebot gilt für GEW-Mitglieder des Stadtverbandes Köln und in Kooperation für die GEW-Mitglieder des Kreisverbandes Rhein-Berg.
GEW-Mitglieder aus anderen Kreis- oder Stadtverbänden wenden sich bitte an ihre Untergliederung bzw. an den Rechtsschutz der GEW NRW.
Rechtsschutz
Die GEW bietet ihren Mitgliedern ab Eintrittsbeginn der Mitgliedschaft Rechtsschutz bei Streitigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Wer erhält Rechtsschutz?
Rechtsschutz erhalten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst genauso wie die Beschäftigten in privaten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Dies gilt für Beamt*innen, Angestellte, Lehrkräfte, Beschäftigte im Auslandsschuldienst, im Sozial- und Erziehungsdienst, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Trägern der Weiterbildung. Der Rechtsschutz kann auch für Student*innen wichtig werden, ebenso wie für arbeitssuchende Mitglieder der GEW oder für Pensionäre und Rentner*innen.
In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.
Welchen Umfang hat der Rechtsschutz?
Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte.
Was kostet der Rechtsschutz?
Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten "Versicherungs"-Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt?
Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt.
Sei dabei
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