Brief an Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Liebe Frau Reker,
wir wenden uns heute an Sie bezüglich der von der Stadt Köln beschafften iPads für Lehrkräfte an Schulen. Zunächst einmal begrüßen wir, dass sich die Stadt Köln um die Beschaffung von Geräten gekümmert hat. Jedoch müssen wir leider betonen, dass die Beschaffung von iPads nicht nur Fragen nach der Einhaltung von Arbeitsschutzrichtlinien und der Förderfähigkeit aufwirft, sondern zudem am tatsächlichen Bedarf zur Nutzung als Arbeitsgeräte für Lehrkräfte in vielerlei Hinsicht vorbeigeht. Dies führt dazu, dass die Geräte von vielen Lehrkräften nicht verwendet werden können, obwohl sie laut Förderrichtlinie des Landes „zur dienstlichen Aufgabenerledigung“(1) gedacht sind.
Problematik bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Da die Lehrkräfte das Endgerät sowohl zum (Distanz-)Unterricht als auch für sämtliche Verwaltungsaufgaben benutzen sollen, kommt hier eine beträchtliche Arbeitszeit am Bildschirm zusammen. Es müssen auch mehrseitige Zeugnisse und komplexe Gutachten verfasst werden. Das stundenlange Arbeiten an iPads mit ihrer geringen Bildschirmgröße und ohne geeignete Textverarbeitungsprogramme erscheint uns nicht mit dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung vereinbar. Hätte man die Betroffenen und die Personalrät:innen vorab mit in den Beschaffungsprozess einbezogen, wäre diese Fehlinvestition nicht passiert.
Problematik bezüglich der Förderfähigkeit
Falls das Kriterium „zur dienstlichen Aufgabenerledigung“ bedeutet, dass man alle dienstlichen Aufgaben mit den Endgeräten erfüllen können muss, so sehen wir dies aus eben genannten Gründen nicht als gegeben an. Falls es zur Förderfähigkeit bereits ausreichen sollte, wenn Teile dieser Aufgaben mit den Geräten erfüllt werden können, ist ungeklärt, mit welchen Endgeräten die Lehrkräfte all diejenigen Aufgaben erfüllen sollen, die mit den zur Verfügung gestellten Geräten nicht durchführbar sind und wie es sich in dem Fall mit der Rechtssicherheit zum Thema Datenschutz sowie der Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien verhält.
Insbesondere bei den Förderrichtlinien 6.2 und 6.5 stellt sich die Frage, inwiefern diese bei der Beschaffung von iPads gewährleistet sind. IPads sind nicht ohne zusätzliche Adapter mit bereits vorhandenen Geräten wie Beamern usw. kompatibel. Ohne vollwertiges Textverarbeitungsprogramm wird die Arbeit mit längeren Texten bedeutend erschwert bis verunmöglicht (Bsp. komplexe Gutachten). Darüber hinaus werden Vorlagen des Amtes für Schulentwicklung als Word- oder beschreibbare PDF-Dokumente angeboten, welche auf den iPads häufig nicht richtig dargestellt und bearbeitet werden können. Zudem hat es keinerlei Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zur Benutzung der Geräte gegeben – basale Fragen, wie beispielsweise wie man Daten auf das iPad hochladen bzw. herunterladen oder wie man einen auf dem iPad verfassten Text in der Schule ausdrucken kann, sind vielen Lehrkräften, die zuvor nie mit iOS gearbeitet haben, nicht klar. Inwieweit die Richtlinie der Wirtschaftlichkeit erfüllt ist, ist nicht ersichtlich, wenn zusätzlich zu diesen Geräten entsprechende Adapter beschafft werden müssen, ebenso wie vollwertige Tastaturen oder externe Bildschirme, um das Arbeiten an den kleinen Geräten überhaupt erst zu ermöglichen.
Wir fordern die Stadt Köln daher dazu auf, jeder Lehrperson einen Laptop/ein Notebook als Dienstgerät zur Verfügung zu stellen (zumindest optional anstelle der iPads), das zur Bildschirmarbeit angemessenen genutzt werden kann – ausgestattet mit vollwertiger Tastatur, Bildschirmdiagonale nicht unter 12 Zoll sowie vollwertigem Betriebssystem. Darüber hinaus bitten wir noch einmal um zeitnahe Beantwortung unserer Anfragen an die Stadt Köln.
Im Auftrag für den Erweiterten Vorstand der GEW Köln
Eva-Maria Zimmermann
(Geschäftsführerin GEW Köln)
Köln, den 17. Juni 2021
(1) https://bass.schul-welt.de/19244.htm