Der Erweiterte Vorstand wird vom Geschäftsführenden Vorstand einberufen und tagt mindestens vier Mal im Jahr. Er muss einberufen werden, wenn mindestens 10 Mitglieder des Erweiterten Vorstands dies verlangen.Dem Erweiterten Vorstand gehören an:
- die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands
- die Vertreter*innen der Fachgruppen
- die Vertreter*innen der Ausschüsse
- die Vertreter*innen der Arbeitskreise
Aufgaben und Arbeitsverteilung:
- Die Arbeitsgremien werden durch gewählte Personen aus ihrer Mitte im Erweiterten Vorstand vertreten. Jede Vertretung eines Arbeitsgremiums im Erweiterten Vorstand hat eine Stimme.
- Der Erweiterte Vorstand kann Kommissionen mit konkretem Arbeitsauftrag, die ihm zuarbeiten, einrichten und auflösen.
- Der Erweiterte Vorstand hat das Recht, Sitzungen von Arbeitsgremien einzuberufen, sofern es keine gewählte Leitung des Arbeitsgremiums gibt oder diese länger als ein Jahr nicht getagt hat.
- Beschlüsse des Erweiterten Vorstands werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Voraussetzung ist, dass mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder zugegen ist.
- Die Tagungen des Erweiterten Vorstands sind grundsätzlich mitgliederöffentlich.
Alle Details zu den Organisationsstrukturen des Stadtverbands Köln der GEW sind der Satzung sowie der Geschäfts- und Wahlordnung zu entnehmen.