Unsere Rechtsberatung

Du hast ein berufliches Problem? Du bist im Betriebsrat, in der Mitarbeitervertretung oder im Lehrerrat tätig und brauchst Hilfe? Du möchtest den Ruhestand früher genießen oder Deine Pensionsbezüge berechnen lassen Wir informieren, beraten und unterstützen Dich als GEW-Mitglieder. 

Rechtsberatung

per Telefon

Unsere telefonische Rechtsberatung ist immer (außer in den Schulferien) montags und donnerstags zwischen 17 Uhr und 19 Uhr für Dich da.

T:  0221 516267

Rechtsberatung

per E-Mail

Du kannst uns jederzeit eine E-Mail schreiben und Dein Rechtsproblem erläutern. Wir versuchen schnellstmöglich Deine Anfrage zu bearbeiten.

E-Mail: rechtsberatung@gew-koeln.de

 

Rechtsberatung

persönlich

Du möchtest zu einem persönlichen Beratungsgespräch kommen? Vereinbare einfach einen Termin mit uns!

T: 0221-516267
E-Mail:
rechtsberatung@gew-koeln.de


Details zur Rechtsberatung

Unser Beratungsangebot gilt für GEW-Mitglieder des Stadtverbandes Köln und in Kooperation für die GEW-Mitglieder des Kreisverbandes Rhein-Berg.

GEW-Mitglieder aus anderen Kreis- oder Stadtverbänden wenden sich bitte an ihre Untergliederung bzw. an die zentrale Rechtsberatung der GEW NRW.


Rechtsschutz der GEW NRW (auch während der Schulferien):

Telefonische Rechtsberatung
Montag bis Donnerstag: 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

T: 0201 2940337
F: 0201 2940353
E-Mail: rechtsschutz@gew-nrw.de


Rechtsberatung

Pension

Du möchtest Deine Pension berechnen lassen oder Dich umfassend zum Thema Ruhestand informieren? Wie wirken sich Beurlaubung, Teilzeit und Teilzeit im Blockmodell auf Dein Ruhegehalt aus oder welche verschiedenen Möglichkeiten der Zurruhesetzung gibt es für Dich? Vereinbare einen Termin mit uns (T: 0221-516267, rechtsberatung@gew-koeln.de).

Rechtsberatung

Rente

Du hast Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder brauchst Hilfe bei Bescheiden? Dann helfen Dir die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen. Für die Gewerkschaftsmitglieder in Köln beraten nach telefonischer Vereinbarung: Dieter Schormann (Mobil: 0151-25044295, dieter.schormann@web.de) und Annette Bräutigam (Mobil: 0177-1824621, annette.braeutigam@web.de)

FAQ zum Rechtsschutz

Rechtsschutz

Die GEW bietet ihren Mitgliedern ab Eintrittsbeginn der Mitgliedschaft Rechtsschutz bei Streitigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Wer erhält Rechtsschutz?

Rechtsschutz erhalten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst genauso wie die Beschäftigten in privaten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Dies gilt für Beamt*innen, Angestellte, Lehrkräfte, Beschäftigte im Auslandsschuldienst, im Sozial- und Erziehungsdienst, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Trägern der Weiterbildung. Der Rechtsschutz kann auch für Student*innen wichtig werden, ebenso wie für arbeitssuchende Mitglieder der GEW oder für Pensionäre und Rentner*innen.

In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz?

Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.

Welchen Umfang hat der Rechtsschutz?

Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte.

Was kostet der Rechtsschutz?

Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten "Versicherungs"- Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt?

Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt.