Pressemitteilung vom 17. März 2020
Die einstweilige Aussetzung jeglichen Unterrichts an der Volkshochschule (VHS) Köln sehen wir als absolut richtige und angemessene Maßnahme an, um die Verbreitung des Coronavirus in Köln zu verlangsamen und um Mitarbeiter*innen, Unterrichtsteilnehmer*innen, ihr persönliches Umfeld und vor allem Risikogruppen vor Ansteckung zu schützen.
Für die freiberuflichen Honorarkräfte der VHS entsteht nun allerdings ein Honorarausfall, der ihre Existenz bedroht – Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten laufen alle weiter, und das bei derzeit vollständigen Einkommenseinbußen. „Durch die wochenlange Schließung der VHS sind die Existenzen vieler Honorarlehrkräfte unmittelbar gefährdet. Sie müssen von ihren Auftraggebern in Land und Kommune aufgefangen werden, sonst sehen wir schwarz.“, so Klaus Mautsch von der Fachgruppe Erwachsenenbildung der GEW Köln.
Eva-Maria Zimmermann, Geschäftsführerin der GEW Köln, ergänzt: „St. Augustin macht es vor: Dort werden die Honorarkräfte der städtischen Musikschule trotz Corona-Ausfall weiterbezahlt, und das obwohl sich die Stadt im Nothaushalt befindet. Wir erwarten von der Stadt Köln, dass auch sie die Verantwortung für ihre freiberuflich Beschäftigen übernimmt – betroffen ist neben der VHS beispielsweise auch die Rheinische Musikschule (RMS). Die Kosten für den laufenden Betrieb der Institutionen waren ohnehin eingeplant und die Stadt darf sich jetzt nicht an Unterrichtsausfall bereichern, um Geld zu sparen. Wenn dies anderenorts trotz Nothaushalt möglich ist, sollte es erst recht in der Kulturstadt Köln möglich sein, den verzweifelten Lehrkräften den vollen Honorarausgleich zu garantieren.“.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Stadtverband Köln