Angepasstes Testverfahren an Grundschulen - was kann ich als Lehrkraft tun?

Angepasstes Testverfahren an Grundschulen - was kann ich als Lehrkraft tun?

Foto: Tho-Ge/pixabay.com

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der gestiegenen Nachfrage möchten wir euch hier über verschiedene „Werkzeuge“ informieren, wie man mit Überlastungen im Schulbereich, hier insbesondere mit dem angepassten Testverfahren im Grundschulbereich, umgehen kann:

Eine Möglichkeit ist das Stellen einer Überlastungsanzeige:

  • Bitte nur einzeln ausfüllen, möglichst keine Unterschriftenlisten im Kollegium (Belastung muss individuell erkennbar sein)!
  • Bitte möglichst viele im Kollegium ausfüllen lassen, aber KEINE Kolleg*innen auf befristeten Stellen, in Probezeit oder LAA!
  • Bitte eine Kopie an den zuständigen Personalrat bzw. die zuständige Schwerbehindertenvertretung.


Außerdem gibt es die Möglichkeit der Remonstration gegenüber dem "angepassten" Testverfahren in den Grundschulen:

  • Bitte nur einzeln ausfüllen, möglichst keine Unterschriftenlisten im Kollegium (Eine Remonstration ist Individualrecht)!
  • Bitte möglichst viele im Kollegium ausfüllen lassen, aber KEINE Kolleg*innen auf befristeten Stellen, in Probezeit oder LAA!
  • Bitte eine Kopie an den zuständigen Personalrat bzw. die zuständige Schwerbehindertenvertretung.

Als Muster stellen wir euch die Überlastungsanzeige sowie eine Remonstration und die Kontaktdaten der GEW-Personalrät*innen hier auf dieser Seite unten zur Verfügung. Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne an unsere GEW-Geschäftsstelle wenden (Telefon 0221-516267 oder per E-Mail an kontakt@gew-koeln.de).