In der Begründung wird u. a. auf die Berichterstattung des KStA vom 18.03.2022 verwiesen, in dem sich die GEW „offen für das Ansinnen“ gezeigt habe, „Anreize für Lehrkräfte zu schaffen, auf das Auto zu verzichten“.
Die GEW Köln und insbesondere Geschäftsführerin Eva-Maria Zimmermann stellen an dieser Stelle klar, dass es sich hierbei um eine missverständliche Formulierung handelt, die insbesondere nicht beinhaltete, dass kostenpflichtige Lehrer*innenparkplätze seitens der GEW Köln begrüßt werden.
Zimmermann erläutert: „Selbstverständlich stehen wir seit langem für die so dringend benötigte Verkehrs- und Mobilitätswende in Köln ein und begrüßen daher natürlich sämtliche Anreize, die die Kölner Bürger*innen weg vom Auto und hin zum ÖPNV motivieren. Uns ist allerdings sehr bewusst, dass dies nicht auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung gehen kann, insbesondere nicht der Lehrkräfte an Kölner Schulen. So lange die Infrastruktur nicht entsprechend ausgebaut ist – das bedeutet insbesondere ein gut ausgebauter und zuverlässiger ÖPNV, wovon wir leider zurzeit noch weit entfernt sind – brauchen wir über die Einführung kostenpflichtiger Lehrer*innenparkplätze nicht zu sprechen. Darüber hinaus fordern wir seit langem ein Jobticket auch für Lehrkräfte. Ebenso muss sichergestellt sein, dass es in den Schulen ausreichend Lehrer*innenarbeitsplätze gibt, so dass umfangreiche und schwere Materialien dort entsprechend gelagert werden können.“
In ihrer Mitgliederversammlung vom 24.04.2024 beschloss die GEW Köln daher zur Klarstellung, dass sie den vorliegenden Antrag des Ratsbündnisses klar ablehnt und sich allgemein gegen die Einrichtung von kostenpflichtigen Lehrer*innenparkplätzen ausspricht. „Die Befürwortung einer Mobilitätswende mit der Begrüßung von kostenpflichtigen Lehrer*innenparkplätzen gleichzusetzen, greift viel zu kurz und ist eine missverständliche Interpretation unserer Positionen, was mit unserem Beschluss klargestellt sein dürfte“, so Zimmermann abschließend.